Verpflichtung zur elektronischen Rechnung !

Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthalten. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen zur E-Rechnung.

 

Was ist eine E-Rechnung?

Ab dem 01.01.2025 sind Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Eine E-Rechnung ist weit mehr als nur ein digitales PDF-Dokument! Diese muss einem EN16931-konformen Format wie z.B. XRechnung oder ZUGFeRD entsprechen.

Elektronische Rechnungen nach dem EN16931-Standard bestehen aus einem strukturierten Datenformat, dem sogenannten XML (eXtensible Markup Language). Dieser XML-Teil ist der führende und damit relevante Bestandteil der Rechnung. Das bedeutet, dass die Informationen, die in der XML-Datei enthalten sind, maßgeblich für die Verarbeitung und Prüfung der Rechnung sind.

 

Welche Übergangsfristen gibt es?

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen noch Papierrechnungen versenden. Bereits ab dem 01.01.2025 kann dem Empfang elektronischer Rechnungen jedoch nicht mehr widersprochen werden. Es gilt dann die Empfangspflicht. Jetzt handeln!

Hier die Zeitskala:

  • ab 01.01.2025: Jedes Unternehmen muss in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können. Es gilt die Empfangspflicht für inländische Umsätze im B2B.
  • 31.12.2026: Ende der Übergangsregelung zur Ausstellung von Papier- und unstrukturierten PDF- E-Rechnungen.
  • ab 01.01.2027: Versandpflicht von E-Rechnungen im B2B. Lediglich Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000€ dürfen noch Papier- oder unstrukturierte PDF-Rechnungen versenden.
  • ab 01.01.2028: Pflicht zur Einhaltung aller Anforderungen bzgl. E-Rechnungen für alle Unternehmen. Der Versand von Papier- und unstrukturierter PDF-Rechnungen ist nicht mehr zulässig.

Viele Lieferanten nutzen bereits elektronische Rechnungen oder werden spätestens ab dem 1. Januar 2025 auf den E-Rechnungsversand umstellen. Es ist ratsam und wichtig, diese eingehenden Belege zu archivieren und nahtlos in Ihre ERP zu integrieren, um sie für die Verbuchung vorzubereiten.

 

Wie kann eine perfekte Lösung aussehen ?

Wir bieten maßgeschneiderte Hard- und Softwarelösungen und persönliche Beratung,
um kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht zu
unterstützen.

Auch wenn Sie ein anderes oder kein ERP System nutzen. Seien Sie bestens gewappnet und profitieren Sie von den Vorteilen.

Mehr dazu hier:

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